Unsere AGB

§ 1 Anwendungsbereich

Allgemeine Rechte und Pflichten aller Geschäftsbeziehungen der Fa. Media Allgäu bestimmen sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung an die Fa. Media Allgäu, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Mit der Auftragserteilung durch den Kunden und der Annahme des Auftrages durch die Fa. Media Allgäu kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Leistungen zustande, gleichviel in welcher Form, Auftragserteilung und Auftragsannahme erklärt wurden. Ist die Basis eines zustandegekommenen Vertrags eine mündliche Einigung bzw. Briefing, so werden diese Informationen in einem Besprechungsprotokoll verfasst, die somit zeitgleich zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben und verbindlich werden. Dieses Besprechungsprotokoll kann durch Wunsch des Kunden angefordert werden. Wird vor Beginn aller Kosten verursachenden Arbeit einen Kostenvoranschlag geliefert, so muss dieser schriftlich erfolgen und wird durch die Unterschrift des Kunden verbindlich. Erfolgt die Zusage über den Kostenvoranschlag mündlich, so wird auch dieses Ereignis in einem Besprechungsprotokoll festgehoben. Kleinere Einzelaufträge bis zu maximal 300,00 € netto sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten bedürfen nicht der Vorlage von Kostenvoranschlägen und vorheriger Genehmigung durch den Kunden. Die Fa. Media Allgäu erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen sach-, termin- und fachgerecht entsprechend der vereinbarten Anforderungen und Qualitätskriterien oder – sofern dazu nichts vereinbart ist – nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.

 

§ 3 Angebote, Preiserhöhungen, vorzeitige Vertragsbeendigung, Zahlung, Eigenwerbung und Referenzen

Die unterbreiteten Angebote der Fa. Media Allgäu sind freibleibend und unverbindlich. Sollten sich bis zur – oder während der – Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen ergeben, werden diese dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag mit der Fa. Media Allgäu zurückzutreten. In diesem Falle hat der Kunde die bereits erbrachten Leistungen der Fa. Media Allgäu vertragsgemäß zu vergüten. Das gleiche gilt, wenn das Vertragsverhältnis aus anderen Gründen vorzeitig, d. h. vor Beendigung des Auftrages, beendet wird. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit, kann die Fa. Media Allgäu eine Vorauszahlung in Höhe von 50 Prozent der Auftragssumme berechnen. Eine Erhöhung der Vorauszahlung auf bis zu 75 Prozent der Auftragssumme, bedarf der Zustimmung des Kunden. Fa. Media Allgäu platziert einen Link im Impressum der erstellten Webseite des Auftraggebers, bestehend aus textbasierten oder einem Grafiklink und behält sich das Recht vor, die erstellten Seiten als Referenz auf den Internetseiten von Fa. Media Allgäu auszuführen und darzustellen sowie in Printmedien zu nutzen.

 

§ 4 Unterstützungspflicht & Änderungen von Arbeiten / Verlust oder Veränderung von Daten, Urheber- und Nutzungsrechte, Verantwortung für Inhalte

Der Kunde wird die Agentur bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung in angemessenem Umfang unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Genehmigungen so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf der Agentur und damit die Realisierung der Werbemaßnahme nicht beeinträchtigt wird. Kann die Agentur die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist sie berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Nachträgliche Änderungen zum Thema Bild- & Textmaterial durch den Kunden sind der Agentur möglichst frühzeitig und hinreichend konkret mitzuteilen. Die Aktualisierung erfolgt kostenlos durch die Fa. Media Allgäu. Sofern der Agentur dadurch Mehrkosten entstehen, sei es durch z.B. Anlegen einer neuen Seite, so wird der Kunde darauf hingewiesen. Die Agentur ist nach Absprache mit dem Kunden dazu berechtigt, die Mehrleistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Kunde zu werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen der Agentur gehen auf den Kunden über in dem Umfang, wie es der von beiden Vertragspartnern zu Grunde gelegte Zweck des jeweiligen Auftrages erfordert. Ebenfalls ist der Kunde dazu berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen. Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Kunden sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen der Agentur (Konzepte, Ideen, Entwürfe, etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der Fa. Media Allgäu, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.

Die Fa. Media Allgäu übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach §§ 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Kunde die Agentur auf erstes Auffordern frei. Die Agentur weist den Kunden vorsorglich darauf hin, dass einem Urheber nach dem Urhebergesetz weitere gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Inhaber von Nutzungsrechten zustehen (z.B. auf Auskunft, Rechenschaft und Rückruf), die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können.

 Der Kunde stellt die Fa. Media Allgäu von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich der der Fa. Media Allgäu zur Verfügung gestellten Daten Urheberrechte und sonstige Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Daten verfügen.

 

Die Fa. Media Allgäu haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Daten für eigene Zwecke der Fa. Media Allgäu oder für Zwecke Dritter, ist nicht erlaubt. Die Urheberrechte und technischen Schutzrechte für Programme oder Programmteile, die die Fa. Media Allgäu für ihre Kunden erstellt, bleiben bei der Fa. Media Allgäu. Je nach System erwirbt der Kunde mit der Entrichtung der vereinbarten Nutzungsgebühren die Lizenz zur Nutzung des vertragsgegenständlichen Programmes oder Programmteiles für die Dauer der Nutzungsvereinbarung.

 

Der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch darauf, unter Verwendung des Quellcodes das Programm seinerseits zu verändern, zu vervielfältigen, zu vermieten, weiter zu veräußern oder auf andere Art und Weise zu verwerten. Das gleiche gilt für alle Arbeitsmaterialien wie Entwürfe und Vorschläge, Strukturgramme und Testprogramme oder Testversionen.

 

Die Fa. Media Allgäu ist nicht verpflichtet, eine eingehende Einzelprüfung vorzunehmen, ob die Inhalte gegen geltendes Recht oder gegen allgemeines Rechtsempfinden verstoßen könnten. Hierfür ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Vorschriften des Urheberschutzgesetzes, des Telemediengesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches, der BGB-Info VO, und Strafvorschriften zu beachten sind. Des Weiteren ist es ausdrücklich nicht Aufgabe der Fa. Media Allgäu, eine rechtliche Prüfung der Leistungsergebnisse, insbesondere nach dem Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht durchzuführen.
 Sollten Fragen seitens des Rechtlichen auftreten, so wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwaltskanzlei. Die Fa. Media Allgäu ist zur Rechtsberatung keineswegs befugt.

 

§ 5 Geheimhaltung & Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich vereinbart, gelten die Informationen, die der Fa. Media Allgäu übergebenen werden, als nicht vertraulich. Soweit sich die Fa. Media Allgäu Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Fa. Media Allgäu berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Die Agentur hat das Recht, zur Erfüllung der beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleister) einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) der Agentur. Die von der Agentur beauftragten Dienstleister haben die in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen, die für die Agentur gelten, insbesondere die Geheimhaltung und den Datenschutz, ebenso einzuhalten und zu beachten.

 

§ 6 Leistungen der Fa. Media Allgäu

a.) Erstellung / Funktionsfähigkeit der Webseiten

 

Media Allgäu erstellt die Webseiten nach den Wünschen Ihrer Kunden. Media Allgäu ist berechtigt, ihre Preise während der laufenden Vertragsbeziehung anzupassen, wenn die Wünsche des Kunden sich während des Vertragsverhältnisses ändern. Nach Beendigung des Auftrages übernimmt die Fa. Media Allgäu keine Haftung für Fehler an den Seiten, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Webseite von deren Funktionstüchtigkeit zu überzeugen. Eine Verlängerung der Haftung für die von der Fa. Media Allgäu erstellten Seiten, kann der Kunde nur durch Abschluss eines Vertrages zur „technischen Betreuung“ mit der Fa. Media Allgäu erwirken. Die Fa. Media Allgäu übernimmt jedoch keine Gewähr, dass die Leistung dem vom Kunden verfolgten Zweck genügt. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet die Fa. Media Allgäu nicht für Verluste, die dem Kunden durch Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat die Fa. Media Allgäu eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Fa. Media Allgäu die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. Die Fa. Media Allgäu ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Der Kunde erwirbt mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Rechte am Layout seiner von der Fa. Media Allgäu gestalteten Webseiten, nicht aber an zur Verfügung gestelltem Bildmaterial sowie Skripten und Programmen, die die Fa. Media Allgäu entwickelt hat und auf dem Server abgelegt hat, um die Funktionen der Webseite zu ermöglichen.

 

b.) Übertragung der Daten auf den Server

 

Fa. Media Allgäu haftet dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server ihrer Wahl übertragen werden, sofern diese Leistung vom Auftrag des Kunden umfasst ist. Der Kunde hat sich selbst davon zu überzeugen, dass alle Daten vollständig und richtig übertragen wurden. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch die Fa. Media Allgäu ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und/oder einen Online-Zugang bei einem Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Die Fa. Media Allgäu haftet nicht für eine unerlaubte Nutzung durch den Kunden. Die Fa. Media Allgäu registriert Domains auf ihren eigenen Namen, um ihren Kunden Kostenvorteile zu verschaffen, die sich aus der Reservierung von Webspace in großem Umfang ergeben. Inhaber der Domains ist gleichwohl der Kunde. Die Fa. Media Allgäu erhebt keinerlei Anspruch auf die Rechte an den Domains ihrer Kunden.

 

c.) Wartung der Webseiten

 

Wird vom Kunden ein Vertrag zur „technischen Betreuung“ mit der Fa. Media Allgäu abgeschlossen, ist die Fa. Media Allgäu dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen technisch zu kontrollieren und gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen bzw. zu ändern und Updates zu unterziehen. Erweiterungen der Seite „Seitenstruktur der Webseiten und andere Gesetzesänderungen wie DSGVO sind davon nicht betroffen“. Diese Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Vertrag aufgeführten von der Fa. Media Allgäu erstellten Seiten vorgenommen werden. Änderungen durch den Kunden selbst sind – sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen – möglich. Ausgenommen hiervon sind Änderungen des Quellcodes. Alle Änderungen, die der Kunde an den von der Fa. Media Allgäu erstellten Seiten vornimmt, bedürfen jedoch einer Mitteilung an die Fa. Media Allgäu. Grundsätzlich gilt, dass der Webseitenbetreiber bzw. Inhaber der Webpräsenz für die Richtigkeit verantwortlich ist.

 

d.) Verfügbarkeit

 

Grundsätzlich stehen die von der Fa. Media Allgäu im Internet publizierten Präsentationen rund um die Uhr zur Verfügung. Die Firma Media Allgäu haftet jedoch nicht für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzprovider liegen. Ebenso ist die Fa. Media Allgäu und ihre Dienstleister berechtigt, Wartungsarbeiten am Server durchzuführen. Dadurch kann es kurzzeitig zu Betriebsunterbrechungen oder Störungen bei der Zustellung von E-Mails kommen. Derartige Betriebsunterbrechungen oder Störungen bei der E-Mail-Zustellung stellen keine Leistungsstörung dar, die den Kunden zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt.

 

e.) Anmeldung bei Suchmaschinen

 

Soweit vom Auftrag umfasst, führt die Fa. Media Allgäu eine Anmeldung der Webseiten bei einer von der Fa. Media Allgäu festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Grundleistungen erbringt die Fa. Media Allgäu nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Webseiten in die betroffenen Suchmaschinen. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.

 

§ 7 Haftung

a.) Allgemeine Haftungsbeschränkung

 

Für Schäden haftet die Firma Fa. Media Allgäu nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine vertragliche Hauptleistungspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Firma Fa. Media Allgäu oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, oder aufgrund Vorsatzes oder Fahrlässigkeit der Fa. Media Allgäu oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Fa. Media Allgäu auf den Schaden beschränkt, der für sie bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. In jedem Fall ist die Haftung der Fa. Media Allgäu beschränkt auf Betrag von 500,00 EUR Schadensfall.

 

b.) Farbabweichungen bei Druckerzeugnissen

 

Für technisch bedingte, insbesondere farbliche Abweichungen zwischen den von der Fa. Media Allgäu erstellten Entwürfen und Druckerzeugnissen oder Farbabweichungen zwischen einzelnen Exemplaren eines Druckerzeugnisses haftet die Fa. Media Allgäu nicht. Vor der Veröffentlichung oder Erteilung des Druckauftrages erhält der Kunde einen Korrekturabzug mit der Bitte um Prüfung und Freigabe. Der Kunde hat diesen Korrekturabzug sorgfältig auf inhaltliche Richtigkeit und auf Schreibfehler durchzusehen. Eventuelle Fehler hat der Kunde der Fa. Media Allgäu unverzüglich mitzuteilen. Nach Druckfreigabe haftet die Fa. Media Allgäu nicht mehr für eventuelle inhaltliche, orthographische oder grammatikalische Fehler.

 

c.) E-Mail-Filter und Virenschutz

 

Fa. Media Allgäu bietet E-Mail-Filter und Virenschutzprogramme an. Für Schäden, die dem Kunden oder Dritten dadurch entstehen können, dass E-Mails in diesem Zusammenhang aus technischen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig zugestellt werden, übernimmt die Fa. Media Allgäu keine Haftung.

 

§ 8 Rechte der Fa. Media Allgäu bei Zahlungsverzug des Kunden

Die Fa. Media Allgäu behält sich bei Zahlungsverzug des Kunden das Recht vor, alle Leistungen zu sperren, bis der Kunde alle rückständigen Zahlungen vollständig erbracht hat. Die Pflicht des Kunden, seine vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, besteht auch für die Zeit der Sperrung der Leistungen durch die Fa. Media Allgäu ungekürzt fort.

 

§ 9 Laufzeit und Kündigung der Verträge zur „technischen Betreuung“

Das Vertragsverhältnis ist auf unbegrenzte Zeit festgesetzt. Sobald eine von beiden Vertragsparteien kündigen möchte, so muss dies mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftliche erfolgen.

 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund behält sich die Fa. Media Allgäu ausdrücklich vor. Einen Anspruch oder auf die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Rohdateien für Druckerzeugnisse und Webseiten, Photographien, Bildern, Graphiken, Datenbanken, Programmen, Skripten oder Teilen davon oder auf Überlassung derselben besitzt der Kunde bei oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht.

 

Media Allgäu kann Domains die auf dem Server von Media Allgäu „PLESK Strato“ hosten, binnen vier Wochen dem Kunden kündigen. Der Kunde ist verpflichtet sich in diesem Zeitraum für einen anderen Hoster bzw. Anbieter als Alternative zu suchen. Die Webseite wird als ZIP Datei zur Verfügung gestellt. Ab Übergabe der Daten an den Kunden, kann keine Haftung an die Serviceagentur media allgäu geltend gemacht werden.



 § 10 GEMA/KSV-Kosten, Umsatzsteuer, Fälligkeit und Skonti

GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherungsabgaben, Zollkosten oder ähnliches: Diese Kosten trägt der Kunde selbst, auch wenn Gebühren erst nachträglich oder zu einem späteren Zeitraum erhoben werden. Sämtliche Vergütungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Rechnungen an Leistungsempfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet und in den Rechnungen ausgewiesen. Auf diesen Rechnungen ist die jeweilige der Agentur vom Kunden zu benennende VAT-Nummer des Leistungsempfängers anzugeben. Die von der Agentur dem Kunden ausgestellten Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzüge fällig. Im Bereich der Werbemittelherstellung erstellt die Agentur nach Abschluss eines Auftrages die Abrechnung. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen beziehungsweise Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Skonti auf Agenturvergütungen werden nicht gewährt.

 

§ 11 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist ausnahmslos Sonthofen und Burgberg i. Allgäu. Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Sonthofen im Allgäu. Auf Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

§ 12 Ausschließlichkeit und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt die Fa. Media Allgäu nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die Fa. Media Allgäu in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind jederzeit möglich. Sie werden allen Betroffenen per E-Mail angekündigt und sind über diese Seiten zugänglich. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch, gelten die neuen Bedingungen als angenommen.

 

§ 13 Schriftformerfordernis

Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden sowie die Anerkennung der Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

 

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 

Stand: Januar 2024